1. Geltung und Allgemeines
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Togova UG sind die vertragliche Grundlage für sämtliche Rechtsgeschäfte mit der Togova UG (im Folgenden "Togova").
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden von diesen AGB werden nicht Vertragsbestandteil. Besondere Geschäftsbedingungen von Togova für spezielle Leistungen haben Vorrang.
1.3 Sämtliche Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Togova kann eine Vorleistung der Zahlung ganz oder teilweise verlangen. Togova behält sich das Recht vor, Preise jederzeit zu ändern. Es gilt immer der zum jetzigen Zeitpunkt auf der Website ausgeschriebene Preis.
1.4 Der Kunde hat Anspruch auf Aufrechnung, wenn er rechtskräftige Gegenansprüche feststellt oder wenn diese von Togova anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
1.5 Wenn Togova Eigentumsvorbehalt geltend macht, erlöschen alle Rechte des Kunden an gelieferten Produkten / Software.
2. Schutzrechtsverletzungen
2.1 Togova stellt den Kunden von Ansprüchen aus Schutzrechtsverletzungen frei, die von Dritten im Bereich der EU gegen den Kunden erhoben werden, sofern Togova hierfür verantwortlich ist. Der Kunde hat Togova unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Togova ist berechtigt, bei der Abwehr solcher Ansprüche mitzuwirken und diese gegebenenfalls selbst zu führen. Die Beschaffenheit der Produkte beinhaltet nicht die Freiheit von Schutzrechten Dritter außerhalb der EU.
2.2 Im Falle einer Schutzrechtsverletzung ist Togova zunächst gestattet, diese entweder durch gleichwertige Ersatzleistung, Nacherfüllung, Lizenzzahlung an Dritte oder Gewährung eines Rückgaberechts gegenüber dem Kunden zu beheben. Schadensersatzansprüche, die vom Verschulden abhängig sind, bleiben hiervon unberührt.
3. Untersuchungspflicht und Mängel
3.1 Der Kunde hat die ihm nach § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß zu erfüllen. Die Geltendmachung von Mängelansprüchen setzt dies voraus. Bei nur unerheblichen Abweichungen der Leistungen von Togova von der vertragsgemäßen Beschaffenheit oder Brauchbarkeit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln.
3.2 Falls Mängel auftreten, hat der Kunde Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung am vereinbarten Lieferort. Minderung oder Rücktritt vom Vertrag kann der Kunde erst verlangen, wenn er erfolglos eine Frist von mindestens drei Wochen für die Leistung oder Nacherfüllung gesetzt hat oder wenn Togova mindestens dreimal erfolglos versucht hat, die Nachbesserung oder Ersatzlieferung durchzuführen. Im Falle eines Rücktritts muss der Kunde die genannte Frist mit einer Ablehnungsandrohung verbinden.
4. Leistungsverzögerung und Verzug
4.1 Falls Togova die geschuldete Leistung nicht fristgerecht erbringt und somit in Verzug gerät, ist Togova zunächst schriftlich zur Erbringung der Leistung aufzufordern. Kommt Togova auch nach Aufforderung und mit Frist von 4 Wochen der geschuldeten Leistung nicht nach, so haftet Togova für den Verzug. Die Haftung für Verzug ist jedoch auf höchstens 5% des Kaufpreises gemäß § 286 BGB begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn der Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Togova beruht.
4.2 VWenn ein Kunde aufgrund von Verzögerung anstelle der Leistung Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangt, ist dieser auf 1% des Preises für den nicht genutzten Teil der Leistung pro vollendeter Woche des Verzugs begrenzt. Insgesamt darf der Schadens- oder Aufwendungsersatz jedoch höchstens 10% dieses Preises betragen.
5. Rücktritt und Schadensersatz statt der Leistung
5.1 Sofern eine Pflichtverletzung nicht von Togova zu verantworten ist, ist der Rücktritt des Kunden ausgeschlossen.
5.2. Sofern ein Kunde berechtigt ist, Rücktritt und/oder Schadensersatz anstelle der vereinbarten Leistung zu verlangen oder derartiges behauptet, obliegt es ihm, schriftlich zu erklären, ob er dieses Recht geltend machen möchte oder weiterhin auf die Erbringung der Leistung besteht.
Togova obliegt dabei, dem nach Ziffer 5.2 berechtigten Kunden eine angemessene Frist zur Entscheidungsfindung zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist wird Rücktritt und/oder Schadensersatz ausgeschlossen und die Leistungserbringung fortgesetzt.
6. Haftung
6.1 Togova haftet für Schäden, die Togova selbst (oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen) verursacht haben:
- wenn diese in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise entstanden sind.
- wenn Togova die Verantwortung dafür trägt und die Schäden auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen,
- gemäß den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und soweit Togova eine Garantie für die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes übernommen hat.
6.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Togova nur im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In solchen Fällen ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Diese Beschränkung gilt auch für entgangenen Gewinn und/oder ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
6.3 Die Haftung für einen einzelnen Schadensfall ist auf den Wert des Auftrags begrenzt (bei fortlaufender Vergütung entspricht dies der Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr). Die Parteien können jedoch gegen gesonderte Vergütung eine erweiterte Haftung vereinbaren. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, spätestens bei Vertragsschluss darauf hinzuweisen, falls der vorhersehbare Schaden den Wert des Auftrags übersteigt.
6.4 Der Kunde übernimmt es als wesentliche Vertragspflicht, Daten in anwendungsadäquaten Intervallen regelmäßig, mindestens einmal täglich, zu sichern und damit zu gewährleisten, dass diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Im Falle eines von Togova zu vertretenden Datenverlustes haftet Togova für die Wiederherstellung nur in Höhe des Aufwandes, der entsteht, wenn der Kunde obige Datensicherungen durchgeführt hat.
6.5 Es ist nicht möglich, die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel aus miet- oder mietähnlichen Verhältnissen, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (gemäß § 536a BGB), geltend zu machen.
6.6 Die vorstehenden Ziffern ("Haftung") gelten auch zu Gunsten der Mitarbeiter bzw. Erfüllungsgehilfen von Togova.
7. Verjährung
7.1 Mängelansprüche, wie Schadens- oder Aufwendungsersatz, Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung, verjähren innerhalb von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Verjährungsfrist für Mängel an Nacherfüllungsleistungen endet ebenfalls nach dieser Frist. Alle anderen Ansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis der Umstände, die den Anspruch begründen, jedoch spätestens nach fünf Jahren seit ihrer Entstehung.
7.2 Vorstehende Ziff. 6.7 gilt nicht bei Arglist, der Haftung wegen Vorsatzes, bei Schadensersatzansprüchen, die durch Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit begründet sind, und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
8. Ausfuhr
8.1 Der Kunde trägt die Verantwortung für den Export, Re-Export oder sonstige Ausfuhr aus Deutschland. Der Kunde ist verpflichtet, die Ausfuhrkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der USA oder anderer Länder einzuhalten, die im Handelsgesetz festgelegt sind.
9. Recht und Gerichtsstand
9.1 Es findet ausschließlich das deutsche Recht Anwendung, wobei das UN-Kaufrecht ausgeschlossen ist. Als Gerichtsstand wird Karlsruhe vereinbart.
10. Software
10.1 Unter folgenden Bedingungen gewährt Togova dem Kunden eine Lizenz zur ausschließlichen Nutzung der bestellten und gelieferten Software.
10.2 Die Software, einschließlich Benutzerdokumentationen und weiterer Unterlagen, ist urheberrechtlich geschützt und enthält Betriebsgeheimnisse. Togova stellt die Software entweder als Online-Service/Software as a Service oder als Quellcode zur Verfügung, wobei dem Kunden keine Rechte am Quellcode oder an den zugehörigen Programmbibliotheken gewährt werden.
10.3 Der Nutzeraccount ist auf den Kunden individualisiert und bestimmungsgemäß mit hardware- und softwaretechnischen Schutzmechanismen versehen. Die Software ist mit Erstellung eines Accounts lauffähig. Funktionalitäten der Software sind in der Basisvariante stark eingeschränkt. Etwaige Funktionalitäten können durch Kauf hinzuerworben werden.
10.4 Eine Vervielfältigung, Übernahme von Codebestandteilen sowie die Weitergabe des Services an Dritte ist strengstens untersagt und nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung von Togova erlaubt.